
Verlobung,
Aufgebot und Hochzeit wurden im Laufe der letzten fünfzig
Jahre zunehmend als weniger notwendige Formalitäten empfunden.
Doch galten sie in bürgerlichen Kreisen lange als Selbstverständlichkeit.
Von den gut vier Millionen Schweden, die als "zusammenlebend"
gemeldet sind, sind jedoch vier von fünf verheiratet und
die Tendenz zur Eheschließung steigt. Es ist nicht ungewöhnlich,
dass man erst dann heiratet, wenn man gemeinsame Kinder hat.
Bei der Verlobung geben die Partner einander je einen Ring,
bei der Trauung gibt der Mann der Frau noch einen weiteren,
den Ehering. Dies hat zur Folge, dass verheiratete schwedische
Männer in der Regel einen Ring an dem Ringfinger der linken
Hand tragen, die Frau jedoch zwei, welches in manchen Ländern
zu Missverständnissen führen kann, weil dies dort
den Witwen vorbehalten ist.
Früher wurde das Aufgebot
für die Ehe an drei aufeinander folgenden Sonntagen in
der Kirche verlesen. Diese Art des Aufgebots ist inzwischen
durch die rein bürokratische "Ehefähigkeitsprüfung"
ersetzt worden, doch sind die drei "Aufgebots-Sonntage",
die ja eine soziale Funktion erfüllten, noch nicht ganz
verschwunden; manchmal werden sie auf zwei reduziert - einer
in den Elternhäusern der Verlobten und auf Wunsch auch
einer in der Kirche. Ort und Zeit der hierbei veranstalteten
Empfänge können Anzeigen in der Tageszeitung entnommen
werden. Wenn keine Aufgebots-Empfänge stattfinden, feiert
man das Brautpaar nach der Trauung. Pfingsten und Mittsommer
sind besonders beliebte Hochzeitstermine.
Die Sitte, den Junggesellen/innen-Abschied
zu feiern, kann auf eine sehr alte Tradition zurückblicken
(die weibliche Variante wird bereits im 16 Jahrhundert erwähnt).
In den letzten Jahren wurde sie jedoch mehr und mehr durch Feiern
internationalen Zuschnitts ersetzt, die vom Freundes- und Kollegenkreis
veranstaltet werden. Diese pflegen mit einer "Entführung"
zu beginnen, wobei das Opfer dann mit verbundenen Augen zu Überraschungen
unterschiedlichster Art geleitet wird.
1908 wurde in Schweden die
standesamtliche Trauung als Alternative zur kirchlichen Trauung
allgemein zugelassen. Heute sind ein Drittel aller Trauungen
standesamtlich. Die Trauung wird von Richtern und bestimmten
höheren Kommunalbeamten vorgenommen. Bei der Trauung müssen
zwei Trauzeugen anwesend sein. Für das Hochzeitsfest -
sofern ein solches überhaupt stattfindet - gelten inzwischen
keine festen Regeln mehr. Wenn Hochzeiten im alten Stil mit
vielen Gästen gefeiert werden, teilen sich die Familien
der Brautleute heute im allgemeinen die Kosten; früher
war es üblich, daß der Brautvater allein dafür
aufkommen mußte.