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Verlobung, Aufgebot und Hochzeit wurden im Laufe der letzten fünfzig Jahre zunehmend als weniger notwendige Formalitäten empfunden. Doch galten sie in bürgerlichen Kreisen lange als Selbstverständlichkeit. Von den gut vier Millionen Schweden, die als "zusammenlebend" gemeldet sind, sind jedoch vier von fünf verheiratet und die Tendenz zur Eheschließung steigt. Es ist nicht ungewöhnlich, dass man erst dann heiratet, wenn man gemeinsame Kinder hat. Bei der Verlobung geben die Partner einander je einen Ring, bei der Trauung gibt der Mann der Frau noch einen weiteren, den Ehering. Dies hat zur Folge, dass verheiratete schwedische Männer in der Regel einen Ring an dem Ringfinger der linken Hand tragen, die Frau jedoch zwei, welches in manchen Ländern zu Missverständnissen führen kann, weil dies dort den Witwen vorbehalten ist.

Früher wurde das Aufgebot für die Ehe an drei aufeinander folgenden Sonntagen in der Kirche verlesen. Diese Art des Aufgebots ist inzwischen durch die rein bürokratische "Ehefähigkeitsprüfung" ersetzt worden, doch sind die drei "Aufgebots-Sonntage", die ja eine soziale Funktion erfüllten, noch nicht ganz verschwunden; manchmal werden sie auf zwei reduziert - einer in den Elternhäusern der Verlobten und auf Wunsch auch einer in der Kirche. Ort und Zeit der hierbei veranstalteten Empfänge können Anzeigen in der Tageszeitung entnommen werden. Wenn keine Aufgebots-Empfänge stattfinden, feiert man das Brautpaar nach der Trauung. Pfingsten und Mittsommer sind besonders beliebte Hochzeitstermine.

Die Sitte, den Junggesellen/innen-Abschied zu feiern, kann auf eine sehr alte Tradition zurückblicken (die weibliche Variante wird bereits im 16 Jahrhundert erwähnt). In den letzten Jahren wurde sie jedoch mehr und mehr durch Feiern internationalen Zuschnitts ersetzt, die vom Freundes- und Kollegenkreis veranstaltet werden. Diese pflegen mit einer "Entführung" zu beginnen, wobei das Opfer dann mit verbundenen Augen zu Überraschungen unterschiedlichster Art geleitet wird.

1908 wurde in Schweden die standesamtliche Trauung als Alternative zur kirchlichen Trauung allgemein zugelassen. Heute sind ein Drittel aller Trauungen standesamtlich. Die Trauung wird von Richtern und bestimmten höheren Kommunalbeamten vorgenommen. Bei der Trauung müssen zwei Trauzeugen anwesend sein. Für das Hochzeitsfest - sofern ein solches überhaupt stattfindet - gelten inzwischen keine festen Regeln mehr. Wenn Hochzeiten im alten Stil mit vielen Gästen gefeiert werden, teilen sich die Familien der Brautleute heute im allgemeinen die Kosten; früher war es üblich, daß der Brautvater allein dafür aufkommen mußte.
















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